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BFH, 22.12.1970 - VII R 5/69 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Steuerbevollmächtigter - Zulassung zur Prüfung - Ordnungsmäßige kaufmännische Ausbildung - Kaufmannsgehilfenprüfung - Lehrzeugnis - Kaufmannsgehilfenbrief
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 101, 198
- DB 1971, 804
- BStBl II 1971, 257
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.11.1963 - VII 239/63 U
Anforderungen an die Zulassung zur Steuerbevollmächtigtenprüfung
Auszug aus BFH, 22.12.1970 - VII R 5/69
Der Nachweis einer Abschlußprüfung und damit der Nachweis einer erfolgreich beendeten Ausbildung (Lehre) könne nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG nicht durch die Berufspraxis des Klägers -- sei sie auch noch so qualifiziert -- ersetzt werden; hierzu nimmt die OFD auf das Urteil des BFH VII 239/63 U vom 26. November 1963 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 78 S. 64 -- BFH 78, 64 --, BStBl III 1964, 23) Bezug.Zu Unrecht beruft sich die OFD auf das Urteil des erkennenden Senats VII 239/63 U vom 26. November 1963 (…a. a. O.).
- BFH, 27.10.1964 - VII 35/64
Auszug aus BFH, 22.12.1970 - VII R 5/69
Für einen solchen Fall hat der erkennende Senat bereits in dem Urteil VII 35/64 vom 27. Oktober 1964 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1965 S. 289, 290) in Übereinstimmung mit der dortigen Vorentscheidung ausgesprochen, daß § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG 1961 von gegenwärtigen Verhältnissen ausging, und daraus die Folgerung gezogen, daß das, was das Gesetz dort erfordert, in dem Falle, daß seinerzeit eine Abschlußprüfung noch nicht vorgesehen war, dann als erfüllt angesehen werden kann, wenn die Lehrzeit damals ohne Gehilfenprüfung ordnungsgemäß abgeschlossen worden ist.
- FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2007 - 12 K 2439/04
Zulassung zur Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 StBerG: praktische …
Etwas anderes gilt nur, wenn ein bestimmter Ausbildungsweg von vornherein keine Abschlussprüfung vorsieht (zu einem derartigen Ausnahmefall, vgl. BFH, Urteil vom 27.10.1964 - VII 35/64, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung [HFR] 1965, 289 [290];Urteil vom 22.12.1970 - VII R 5/69, BFHE 101/198, BStBl. II 1971, 257 [258]).